AGB
1 – GELTUNGSBEREICH
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen, Veranstaltungsdienstleistungen, sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung sowie gastronomische Leistungen, die bei der Campus Management GmbH gebucht werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. Kunden werden nicht Bestandteil, es sei denn die Campus Management GmbH hat dem ausdrücklich zugestimmt.
2 – LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Unsere Leistung richtet sich jeweils nach der Beschreibung der Veranstaltung und der dazugehörigen Leistungen im Angebotsschreiben und/oder nach den dem Kunden übermittelten Dokumenten. Die Leistungen können verschiedene Dienstleistungen wie zum Beispiel die Bereitstellung von Getränken und Speisen, Service sowie Auf- und Abbau von Dekorationen und weiteren technischen Geräten umfassen. Maßgeblich sind die vom Kunden gewünschten Dienstleistungen, welche auf der finalen Leistungs- beschreibung aufgeführt sind. Diese Leistungsbeschreibung wird Vertragsbestandteil.
3 – VERTRAGSSCHLUSS, ZAHLUNG
(1) Der Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen (Kunde) und uns kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch Sie, spätestens mit Buchung eines Termins für eine Veranstaltung zustande.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, 50 % des vertraglich vereinbarten Entgelts im Voraus zu entrichten. Maßgeblich ist insoweit die Rechnungsstellung, welche einen Monat vor Beginn der Veranstaltung durch uns gestellt wird. Der hälftige Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Der weitere Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Veranstaltung fällig.
(3) Bei Nichteinhaltung durch Nichtzahlung der 14 Tagesfrist nach Rechnungserhalt, stellt dies eine Kündigung seitens des Kunden dar und führt zu einem Ersatzanspruch unsererseits im Sinne des §4 Absatz 3 dieses Vertrages in Höhe von 35 % des durch die Parteien vertraglich vereinbarten Entgeltes.
4 – STORNO / TERMINVERSCHIEBUNG / RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
(1) Die Buchung einer Dienstleistung ist verbindlich.
(2) Eine vom Kunden gewünschte Verschiebung des Termins wird von der Campus Management GmbH geprüft. Sollte die Prüfung keinen annehmbaren Ersatztermin ergeben, gilt Absatz 3 dieses Paragraphen.
(3) Bei Stornierung einer verbindlich gebuchten Dienstleistung gelten folgende Regelung:
• 100 % kostenfrei stornierbar bis 12 Monate vor Veranstaltungsbeginn
• 50 % kostenfrei stornierbar bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
• 25 % kostenfrei stornierbar bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
• 0 % kostenfrei stornierbar bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn
Bei Reduzierung der gemäß Angebot angegebenen Personen-(Gäste-) Anzahl für die Veranstaltung:
• Bis zu 75 % der Gästeanzahl reduzierbar bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
• Bis zu 50 % der Gästeanzahl reduzierbar bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
• Bis zu 25 % der Gästeanzahl reduzierbar bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
• Bis zu 0 % der Gästeanzahl reduzierbar bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn
Bei Reduktion der Gästezahlen darüber hinaus wird der volle Preis pro Kopf gemäß Angebot abgerechnet.
Ergänzung für Veranstaltungen mit Veranstaltungsort Ritterakademie oder Hof an den Teichen: Bei Reduktion der Gästezahlen durch den Veranstalter von mehr als 5 % nach Beauftragung, kann es zu jedem Zeitpunkt zu einer Anpassung eines eventuell vereinbarten „Pro-Kopf Preises“ für Speisen und Getränke der übrigen Gäste kommen, sofern die Raummiete und Nebenkosten für den Veranstaltungsort nicht separat im Angebot aufgeführt und berechnet sind. Die Campus Management GmbH behält sich vor den Pro Kopf Preis dann entsprechend anzupassen/zu erhöhen und informiert den Veranstalter über die neue Berechnung und den angepassten Pro Kopf Preis.
5 – BEREITSTELLUNG DER LEISTUNG / VERZÖGERUNG / AUSFALL / TEILLEISTUNGEN
(1) Haben wir bei einer bereits begonnenen Ausführung einer Veranstaltung eine Ver- zögerung der Leistung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei höherer Gewalt oder sonstiger gewichtiger Gründe, und ist die Verzögerung für uns nicht vorhersehbar, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Teilnehmer, als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Verschiebt sich der Beginn der Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben und ist die Verschiebung für uns nicht vorhersehbar, können wir nach unserer Wahl dem Teilnehmer einen neuen Termin oder eine Umbuchung auf einen anderen Termin anbieten oder den Vertrag kündigen. Im Fall der Kündigung erhält der Auftraggeber etwa bezahlte Zahlungen erstattet. Wir übernehmen in solchen Fällen keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Absage oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung entstanden sind.
(3) Die verbindlich gebuchte Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Ausgenommensind starke Unwetter (Gewitter, Sturm etc.), welche eine Gefährdung der Teilnehmer beinhalten könnten. Daher ist es seitens des Kunden in jedem Fall erforderlich, alle Teilnehmer vorab darüber zu informieren, dass dem Wetter angepasste Kleidung sowie festes Schuhwerk zur Veranstaltung mitgebracht werden. Wir empfehlen außerdem Wechselkleidung mitzubringen.
(4) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Teilnehmer zumutbar ist.
6 – VERANSTALTUNGSINHALTE
Der Kunde ist für sämtliche Inhalte möglicher Veranstaltungen verantwortlich.
Die Campus Management GmbH hat das Recht zum jederzeitigen, fristlosen Rücktritt, wenn ihr bekannt wird oder bewusst wird, dass es sich um eine rechtlich oder moralisch fragwürdige Veranstaltung handeln wird. Solche Fälle liegen beispielsweise vor, bei Veranstaltungen von radikalen politischen Gruppierungen oder verbotenen Organisationen, bei Veranstaltungen mit moralisch bedenklichen Inhalten oder bei Veranstaltungen mit diskriminierendem Charakter.
7 – SPEISEN
Die von uns eventuell zur Verfügung gestellten Speisen sind frisch hergestellt und in ihrer Herstellung überwacht worden. Der Auftraggeber informiert den Auftragneh- mer rechtzeitig über eventuelle Allergiker und informiert sich insoweit selbständig über eventuelle Allergene in den von dem Auftragnehmer angebotenen Speisen.
Während der Veranstaltung nicht verbrauchte Speisen können von dem Kunden mitgenommen werden, wobei dieser hierfür eigenes Geschirr mitbringen muss. Wir haften für unsachgemäße Aufbewahrung der Speisen nach Übergabe an den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten nicht.
8 - WARENANGEBOT
Das Warenangebot der Campus Management GmbH ist saisonalen Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Warenartikel vorübergehend nicht erhältlich sein, behält sich der Auftragnehmer vor, diese durch gleichwertige verfügbare Ware auszutauschen.
9 – MÄNGELANZEIGE
Der Kunde muss die durch uns angebotenen Leistungen unverzüglich untersuchen und einen Mangel unverzüglich uns gegenüber anzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden oder anderenfalls gilt die Leistung auch nach Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
10 – GEWÄHRLEISTUNGSFRIST GEGENÜBER UNTERNEHMERN
Im Verkehr mit Unternehmern i.S.v. §14 BGB, also mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerbli- chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten, und wenn und soweit für die gesetzliche Gewährleistung Werkvertragsrecht anwendbar sein sollte, beträgt die Gewährleistungsfrist für Rechts- oder Sachmängel ein Jahr ab Abnahme der Veranstaltung bzw. dem vom Unternehmer unbeanstandet miterlebten Ende der Veranstaltung, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen; wurde der Mangel arglistig verschwiegen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
11 – PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN DES TEILNEHMERS
(1) Unabhängig von damit ggf. verbundenen Fragen wie Stornierung, Terminverschiebung o. ä. sind, zwecks Vermeidung einer Verletzung von Personen (d. h. von Teilnehmern wie auch Dritten) oder einer Beschädigung von Sachen, die persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmer zu beachten.
(2) Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann die Erfüllung von persönlichen Voraussetzungen erfordern (z. B. ein bestimmtes Mindestalter oder ein Höchstalter, Gesundheitszustand, Gewicht, oder Ähnliches). Die Voraussetzungen ergeben sich in der Regel aus den angebotenen Aktivitäten einer Veranstaltung. Es kann aber auch vorkommen, dass solche Voraussetzungen mitgeteilt werden – dann per E-Mail oder in sonst geeigneter Weise, unter Umständen auch erst direkt vor Ort zu Beginn des Erlebnisses. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie oder sonstige Personen, für die Sie die Veranstaltung gebucht haben, diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt des gebuchten Termins und auch während der Veranstaltung erfüllen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder verstehen Sie die Anforderungen nicht, nehmen Sie bitte in jedem Fall Kontakt mit uns auf.
(3) Darüber hinaus kann jeder Mensch aber unter körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Krankheiten leiden (z. B. Gehbehinderung, Platzangst, Höhenangst, Allergien usw.), die sich möglicherweise auf Ihre Sicherheit oder die Sicherheit anderer Teilnehmer auswirken können.
Wir empfehlen Ihnen, uns im Vorfeld solcherlei Beeinträchtigungen oder auch nur Bedenken mitzuteilen. Wir über- prüfen dann, ob eine Teilnahme möglich ist. Sollten Sie schwanger sein, sollten Sie uns hierüber im Vorfeld auch informieren, damit wir prüfen können, ob Schwangerschaft ein Risiko darstellen könnte.
(4) Das gilt auch, wenn Sie während des Erlebnisses Bedenken haben oder Beeinträchtigungen feststellen sollten: Teilen Sie diese uns oder unserem Personal vor Ort umgehend mit.
(5) Sollten Sie feststellen, dass Teilnehmer der Veranstaltung womöglich unter einer Beeinträchtigung leiden oder Schwierigkeiten haben könnten, möchten wir Sie bitten, uns oder unserem Personal vor Ort dies ebenso umgehend mitzuteilen.
12 – AUFRECHNUNG
Der Kunde kann ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber der Forderung der Campus Management GmbH aufrechnen. Dem Kunden stehen Leistungsverweigerungsrechte (§§ 273, 320 BGB) gegenüber dem Auftragnehmer nicht zu.
13 – EINBRINGEN FREMDER GERÄTE
Der Kunde muss sicherstellen, dass sämtliche von ihm in die Räumlichkeit eingebrachten technischen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und die hierfür erforderlichen Flächen in der Räumlichkeit vorhanden sind.
Eine diesbezügliche Haftung der Campus Management GmbH besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.
14 – BILDAUFNAHMEN ZU WERBEZWECKEN
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotoaufnahmen der Veranstaltung zu Werbezwecken zu fertigen. Der Auftragnehmer stellt insoweit sicher, dass die Veranstaltung hierdurch nicht gestört wird. Im Übrigen wird durch den Auftragnehmer sichergestellt, dass durch die Fotoaufnahmen Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers sowie der anwesenden Gäste nicht verletzt werden. Urheberrechte an den vom Auftragnehmer gemachten Aufnahmen stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu, soweit nicht Rechte Dritter betroffen sind.
15 – FORM VON ERKLÄRUNGEN
Willenserklärungen (z. B. Rücktritt, Kündigung) und Anzeigen, die Sie uns gegenüber oder einem Dritten abzugeben haben, müssen schriftlich erfolgen (Mail, Fax usw.).
16 – HAFTUNG
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie allen angebotenen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Wir haften für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
(3) Wir haften für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden, so- weit sie von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(4) Für beim Teilnehmer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haften wir hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist ebenfalls unbeschränkt.
(5) Der Auftraggeber haftet für eventuell vom Auftragnehmer zur Verfügung bzw. vermietete technische Geräte im Falle von Beschädigung, Zerstörung oder abhandenkommen. Die Erstattung erfolgt zum Neupreis.
17 – RECHTSWAHL / GERICHTSSTAND
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Vorschriften und des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Geschäftssitz der Campus Management GmbH (Lüneburg). Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.